(Stand 6. Februar 2021)
Die neue Verordnung ermöglicht die (Wieder)Öffnung der Praxis - die Erbringung von körpernahen Dienstleistungen ist ab 8.2.2021 wieder erlaubt. Ich freue mich, wieder Kunden bei mir in der Praxis empfangen zu dürfen. Voraussetzung ist allerdings die Erfüllung der geltenden Auflagen:
Auch ich muss spätestens alle sieben Tage einen Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder einen molekularbiogischen Test auf SARS-CoV-2 durchführen, dessen Ergebnis negativ ist.
Bei Erkältungssymptomen oder Kontakt mit Covid-19-Erkrankten in den letzten 10 Tagen, bitte ich den Termin zu verschieben.