Stand 1. Juni 2022
Kund:innen in meiner Praxis können darauf vertrauen, dass ich alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffe, damit sie während Ihres Aufenthalts bestmöglich geschützt sind. Durch die Entspannung der epidemiologischen Lage können mit dem 1. Juni einige Schutzmaßnahmen gelockert werden. Die 1. Novelle der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung tritt mit diesem Tag in Kraft und gilt vorerst bis zum 23. August. Gemäß den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen gilt daher folgendes:
- KEINE Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeiter:innen
Das Tragen einer Maske (FFP2) wird in geschlossenen Räumen auch weiterhin empfohlen.
Bei Erkältungssymptomen oder direktem Kontakt mit Covid-19-Erkrankten in den letzten 5 Tagen, bitte ich den Termin zu verschieben.